

Mitgliedschaft 2025

Einfache Mitgliedschaft : Ohne Patch = 25 €
Mittlere Mitgliedschaft : Inklusive kleinem Herz-Patch = 42 €
Premium-Mitgliedschaft : Inklusive kleinem Herz-Patch + großem Rücken-Patch = 67 €


Mitgliedschaft Ihrer Wahl
Ich bestätige, die Satzung der Indian Ladies First zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre, dass ich sie uneingeschränkt befolgen werde.
Ich verpflichte mich, keine Mitglieder des Vereins Indian Ladies First oder andere Organisatoren haftbar zu machen, falls ich während der Aktivitäten verletzt werde (einschließlich Lähmung oder Tod) oder Schäden an meinem
Eigentum erleide.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass meine Mitgliedschaft für das laufende Jahr von der Geschäftsstelle bestätigt werden muss, um wirksam zu sein. Es kann keine Mitgliedschaft ohne ordnungsgemäß ausgefülltem Formular (siehe unten) eingetragen werden.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Vereinigung Indian Ladies First, auf allen Medien (Papier, Web, soziale Netzwerke usw.), Videos oder Fotos im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Vereinigung verbreitet. Ich erkläre mich mit der Verwendung von
fotografischen Aufnahmen meiner Person für die oben beschriebenen Zwecke einverstanden.
Gemäß dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 teilen wir Ihnen mit, dass die in anhängendem Formular zu angebenden Daten notwendig sind, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Diese Daten werden ausschließlich für den oben genannten Zweck durch die Vereinigung Indian Ladies First verarbeitet. Jede Änderung der persönlichen Daten muss der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.
Satzung
1. PRÄAMBEL
Diese Satzung wird hiermit in Abstimmung mit der Vereinigung "Indian Ladies First" etabliert.
2. AUFNAHME
Die Mitgliedschaft kann von jeder Motorradfahrerin erworben werden, die eine Indian oder Victory fährt (Pilotin oder Sozia).
Der Aufnahmeantrag (die Formular oben) soll vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle übermittelt werden. Die Geschäftsstelle behält sich das Recht vor, den Antrag abzulehnen.
Mit der Bestätigung der Aufnahme können die neuen Mitglieder an den Aktivitäten und Versammlungen teilnehmen, die Mitgliederversammlungen besuchen und ihr Stimmrecht bei diesen Versammlungen ausüben.
3. FARBEN UND AUFNÄHER.
Nach der Aufnahme können die Mitglieder die Aufnäher der Vereinigung erwerben: ein kleiner Herzaufnäher von ca. 8 cm.
ein großer Rückenaufnäher von ca. 28 cm.
Die Aufnäher sind kein Muss, da die Vereinigung Indian Ladies First nicht das Ziel verfolgt, den Club zu ersetzen, dessen Mitglied Sie möglicherweise bereits sind.
Die Aufnäher von Indian Ladies First sind Eigentum der Vereinigung. Sie werden ausschließlich von der Gesellschaftsstelle der Vereinigung verkauft und dürfen nicht gefälscht werden.
4. MITGLIEDSCHAFTSBEITRAG
Die Höhe des Beitrags wird jedes Jahr vom Vorstand festgelegt und bei der Generalversammlung bekannt gegeben.
- Mitgliedschaft: 25 € (fünfundzwanzig Euro) für ein Jahr.
- Unterstützende Mitgliedschaft: jede Summe oder jeder Wert über oder gleich 100 € (einhundert Euro)
- Vorstandsmitglieder: zahlen ihren Beitrag wie alle Mitglieder der Vereinigung gemäß den oben genannten Bestimmungen.
Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft kann das Mitglied keine Rückerstattung verlangen, unabhängig davon, ob diese Beendigung auf seine eigene Initiative zurückgeht oder aus einer begründeten Entscheidung der Geschäftsstelle folgt.
5. ERNEUERUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrages muss jährlich vor dem 31. Januar erfolgen.
6. TÄTIGKEITEN DER VEREINIGUNG (gemäß Punkt 2 der Satzung)
Die Vereinigung organisiert Ausfahrten (Motorradfahrten) zu touristischen, kulturellen oder wohltätigen Zwecken.
Sie organisiert auch Zusammenkünfte, die Mitglieder der Indian Ladies First und externe Biker zusammenbringen.
Sie organisiert Veranstaltungen zu humanitären Zwecken, eventuell in Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen und sie kann aufgefordert werden, Geldmittel zu sammeln und diese an die genannten Vereine zu spenden.
Alle Veranstaltungen, ob festlich oder nicht, sind im Einklang mit den Werten und Geist der Vereinigung Indian Ladies First.
7. VERANTWORTLICHKEITEN
Die Mitglieder bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie im Besitz ihres Führerscheins und einer Versicherung für das Führen ihres Motorrads und ihrer Sozius sind.
Wenn das Mitglied eine Sozia (Gast) ist, gilt diese Klausel für ihren Piloten.
Das Mitglied (oder Sozia) verpflichtet sich, sein Fahrzeug in voller Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften als verantwortliche Person zu fahren.
Für die vom Verein organisierten Aktivitäten und Veranstaltungen schließt der Verein eine "Organisationshaftpflichtversicherung" ab.
8. WERTE UND VERHALTENSWEISEN
Alle Mitglieder der Vereinigung verpflichten sich zu einem respektvollen und höflichen Verhalten sowohl untereinander als auch gegenüber externen Personen.
Sie verpflichten sich, zu respektvollen Umgang um ein positives Bild der Vereinigung und der Motorradfahrender Frauen zu vermitteln.
Jeder Verstoß gegen diese Werte wird dem Mitglied von der Geschäftsstelle mitgeteilt, die je nach Schwere (oder Wiederholung) des Sachverhalts von ihrem Recht Gebrauch machen kann (Punkt 4 der Satzung).
9. AUSSCHLUSS
Wenn ein Mitglied auf eigene Initiative oder durch Streichung auf Initiative der Geschäftsstelle ausscheidet, verpflichtet sich die betroffene Person, das Abzeichen der Vereinigung nicht mehr zu tragen.