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Patch Coeur Indian Motorcycle Ladies Fir

MITGLIEDSCHAFT 2024

Patch Coeur Indian Motorcycle Ladies Fir

Einfache Mitgliedschaft : Ohne Patch = 25 €

Mittlere Mitgliedschaft : Inklusive kleinem Herz-Patch = 42 €

Premium-Mitgliedschaft : Inklusive kleinem Herz-Patch + großem Rücken-Patch = 67 €

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Mitgliedschaft nach Wunsch

Ich bestätige, dass ich die Indian Ladies First Charter konsultiert habe und erkläre, dass ich diese uneingeschränkt einhalten möchte.

 

Ich verpflichte mich, die Mitglieder des Büros der Indian Ladies First Association oder andere Organisatoren nicht zur Verantwortung zu ziehen, falls ich während der Aktivitäten der Indian Ladies First Association verletzt werde (einschließlich Lähmung oder Tod) oder Opfer einer Beschädigung meines Eigentums werde .

 

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass meine Mitgliedschaft für das laufende Jahr von der Geschäftsstelle bestätigt werden muss, um wirksam zu sein. Ohne dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular kann keine Anmeldung erfasst werden.

 

Ich ermächtige die Indian Ladies First Association, alle im Rahmen der Aktivitäten der Vereinigung aufgenommenen Videos oder Fotos, auf denen ich auftauche, in allen Medien (Papier, Internet, soziale Netzwerke usw.) zu verbreiten.

 

Gemäß dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 informieren wir Sie darüber, dass die in diesem Formular angegebenen Daten für die Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich sind. Diese Informationen sind ausschließlich für den Verein bestimmt und unterliegen einer EDV-gestützten Verarbeitung. Änderungen der persönlichen Daten müssen der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.

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Formular zur Mitgliedschaft

Mitglied in einem Club

Interne Vorschriften

 

1. PRÄAMBEL

Diese Regelungen richten sich nach den Statuten der „Indian Ladies First“ Association.

 

2. EINTRITT

Die Mitgliedschaft steht jeder Motorradfahrerin offen, die eine Indian oder Victory fährt, unabhängig davon, ob sie Fahrerin oder Beifahrerin ist.Der Mitgliedsantrag ist an die Geschäftsstelle zu richten, die sich das Recht vorbehält, ihn abzulehnen.Durch die endgültige Aufnahme können neue Mitglieder an Aktivitäten und Versammlungen teilnehmen, an Hauptversammlungen teilnehmen und bei diesen Versammlungen von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.

 

3. FARBEN UND Flicken

Nach der Aufnahme können Mitglieder den Vereinsaufnäher erwerben: einen kleinen runden Aufnäher von ca. 8 cm auf der linken oder rechten Seite.Der große Aufnäher auf der Rückseite wird ebenfalls vorgeschlagen, ist jedoch nicht obligatorisch. Die Indian Ladies First Association hat nicht das Ziel, den Club zu ersetzen, dem das Mitglied bereits angehört.Indian Ladies First-Abzeichen sind geistiges Eigentum des Verbandes.Sie werden ausschließlich von ihr vertrieben und können nicht gefälscht werden.

 

4. BEITRAG

Die Höhe des Beitrags wird jedes Jahr vom Vorstand festgelegt und an der Mitgliederversammlung bekannt gegeben.    Für ein Mitglied: 25 € (zwanzig Euro) pro Jahr.    Gönnermitglied: jede Summe oder jeder Wert größer oder gleich 100 € (einhundert Euro)    Mitglieder der Geschäftsstelle: Sie zahlen ihren Beitrag wie alle Mitglieder des Vereins nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied keinen Anspruch auf Erstattung, unabhängig davon, ob die Beendigung auf eigene Initiative erfolgt oder auf einer begründeten Amtsentscheidung beruht. 

 

5. BEITRAGSVERLÄNGERUNG

Die Zahlung des Beitrags muss jeweils vor dem 31. Januar eines Jahres erfolgen.

 

6. HANDLUNGEN DES VEREINS (gemäß Artikel 2 der Satzung)

Sie organisiert Rides (Motorradfahrten) für touristische, kulturelle oder wohltätige Zwecke.Es organisiert auch Treffen, bei denen sowohl seine Mitglieder als auch externe Biker zusammenkommen.Sie organisiert jede festliche oder nicht festliche Veranstaltung, die ihrer Meinung nach ihren Werten und ihrem Geist entspricht.Sie organisiert Veranstaltungen zu humanitären Zwecken, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und kann Gelder sammeln und diese an diese Vereine spenden. 

 

7. VERANTWORTLICHKEITEN

Mit der Unterzeichnung dieser Regelung bestätigen die Mitglieder stillschweigend, dass sie im Besitz ihres Führerscheins und einer Versicherung für das Führen ihres Motorrads und ihres Beifahrers sind.Ist das Mitglied Beifahrer (Gast), gilt diese Klausel auch für seinen Fahrer.Das Mitglied (oder sein Fahrer) verpflichtet sich, unter strikter Einhaltung der geltenden Vorschriften zu reisen und sein Fahrzeug als verantwortungsbewusste Person zu nutzen.Bei Schäden, die durch Dritte verursacht werden, besteht kein Anspruch auf rechtliche Schritte gegen den Verein.Für vom Verein organisierte Aktivitäten und Veranstaltungen schließt dieser eine „Organisationshaftpflichtversicherung“ ab.

 

8. WERTE UND VERHALTENSWEISEN

Alle Mitglieder des Vereins verpflichten sich zu einem respektvollen und staatsbürgerlichen Verhalten sowohl untereinander als auch gegenüber externen Personen.Sie verpflichten sich, sich korrekt zu verhalten und ein positives Bild vom weiblichen Motorradfahren zu vermitteln.Jeder Verstoß gegen diese Werte wird dem Mitglied von der Geschäftsstelle mitgeteilt, die je nach Schwere oder Wiederholung des Sachverhalts von ihrem Recht Gebrauch machen kann, die verantwortliche(n) Person(en) zu entfernen. (Artikel 8 der Satzung).

 

9. ABLAUF

Bei Ausscheiden eines Mitglieds auf eigene Initiative oder durch Austritt auf Veranlassung der Geschäftsstelle verpflichtet sich die betroffene Person hiermit, das Verbandsabzeichen nicht mehr zu tragen.

 

Karine TRUQUI

Präsident INDIAN LADIES FIRST

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